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Letztes Update:
04.03.2006 20:05 Uhr
 

RaTo WERTPAPIER CLUB

GESELLSCHAFTSVERTRAG
       
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§ 1 Firma und Rechtsform
Die Gesellschaft trägt den Namen "RaTo WERTPAPIER CLUB Rainer Wich & Thomas Linz GbR" (RaTo). Sie ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach deutschem Recht. Sofern mit diesem Vertrag keine Sonderregelungen getroffen werden, gilt § 705ff des BGB.
§ 2 Zweck der Gesellschaft

Zweck der Gesellschaft ist es, den Gesellschaftern das langfristige, gemeinsame, private Wertpapiersparen flexibel und preiswert zu ermöglichen und interessante und kostengünstige Möglichkeiten zur Vertiefung des Börsenfachwissens bereitzustellen. Die Gesellschaft übt keine gewerbliche Tätigkeit aus.

§ 3 Dauer, Sitz und Geschäftsjahr
Die Gesellschaft wurde am 01.04.2000 gegründet und auf unbestimmte Dauer errichtet. Sitz der Gesellschaft ist München. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 Gesellschafter
Die unterzeichnende Person wird Gesellschafter des RaTo Wertpapier Club, sobald die Geschäftsführung den Vertrag gegenzeichnet. Nach der Neuaufnahme wird sie selbst Konto- und Depotmitinhaber bei unserer Depotbank. Die hierfür benötigten Unterlagen werden ihr automatisch zugesendet. Die ausgefüllten Formulare gibt die unterzeichnende Person innerhalb von 10 Tagen in einer beliebigen Filiale unserer Depot ab. Über die dauerhafte Aufnahme der betreffenden Person entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung.

§ 5 Eigentumsrechte
Der Kapitalanlagebetrag eines Gesellschafters wird ohne Abzug in prozentuale Anteile am Gesamtvermögen der Gesellschaft umgewandelt. Entsprechend steht das Gesamtvermögen dem Gesellschafter nicht zur gesamten Hand, sondern nur anteilig zu (quotale Beteiligung).

§ 6 Kapitalanlage, Bankverbindung
a) Der Gesellschafter überweist die von ihm gewünschte und am Ende des Vertrages angegebene Kapitalanlagesumme am RaTo-Gemeinschaftsdepot die Mindestanlagesumme bei einmaliger Einzahlung beträgt 1.000DM, bei regelmäßiger (z.B. monatlicher,vierteljährlicher) Einzahlung 100 DM - auf nachfolgend genanntes Gesellschaftskonto.

Dieses Konto lautet auf alle Beteiligten.
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RaTo WERTPAPIER CLUB
Verwendungszweck: Ihr Name u. Wohnort BLZ 760 300 80
KNR. 920637120

b) Einzahlungen auf das Gesellschaftskonto nehmen ab dem nächsten Monatsersten an der Wertentwicklung der Gesellschaft teil.

§ 7 Ein-/Auszahlungen; Anlageplan
a) Der Gesellschafter kann seinen Anlagebetrag grundsätzlich jederzeit und spesenfrei zum Monatsletzten sowohl per Überweisung auf obiges Konto beliebig erhöhen als auch per formloser Mitteilung erniedrigen (unter Beachtung der in § 6 genannten Mindestanlagesumme) oder ganz auflösen (gleichbedeutend mit dem Ausscheiden aus der Gesellschaft gemäß § 8). § 6 gilt entsprechend. Gewünschte Auszahlungen zum Monatsende müssen hierbei spätestens am vorletzten Handelstag des betreffenden Monats der Geschäftsführung per formloser Mitteilung bekantgegeben werden.

b) Weiter kann im Rahmen des RaTo-Wertpapieranlageplans der Anlagebetrag kontinuierlich erhöht werden
§ 7, Absatz a gilt analog.

§ 8 Ausscheiden aus der Gesellschaft
Der Gesellschafter kann analog zu § 7a (Auszahlungen) zum jeweiligen Monatsletzten die Gesellschaft per formloser schriftlicher Mitteilung verlassen. Scheidet ein Gesellschafter aus, so wird die Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern fortgeführt. Das gleiche gilt im Falle der Pfändung des Gesellschaftsanteiles eines Gesellschafters oder der Eröffnung eines Konkurses über das Vermögen eines Gesellschafters sowie beim Ableben eines Gesellschafters. Erben müssen sich entsprechend legitimieren. Eine Aufhebung der Gesellschaft kann nicht verlangt werden.

§ 9 Anlagegrundsätze, Risiko
a) Die eingezahlten Gelder sowie die Erlöse der getätigten Geschäfte werden ausschließlich von der Geschäftsführung sowie im Namen der Gesellschaft und für deren Rechnung insbesondere in Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Wandel- und Optionsanleihen (sofern von der depotführend- en Bank gestattet), sonstige Gesellschaftsanteile (z. B. Genussscheine) sowie in lnvestmentfondsanteile investiert.

b) Eine Kreditaufnahme ist ebenso wie der Erwerb von ungedeckten Positionen mit einer möglichen Nachschusspflicht (Futures) grundsätzlich ausgeschlossen..

c) Ziel ist ein langfristiger Wertzuwachs. Es wird jedoch ausdrücklich auf das hohe Risiko durch Kurs- bzw. Wertschwankungen hingewiesen. Die unterzeichnende Person versichert, dass sie sich dieser Risiken bewusst ist bzw. sie sich andernfalls vor einer Kapitalbeteiligung hierüber, unter anderem auf den Veranstaltungen des RaTo, ausführlich informiert.

§ 10 Gewinn- und Verlustzuweisung
Realisierte Gewinne bzw. Verluste, unrealisierte Buchgewinne bzw. -verluste sowie Erträge und Aufwendungen (z. B. Broschüren, Hard- und Software, Porto, Seminarraum) werden jedem Gesellschafter entsprechend seiner Kapitalanlage zugerechnet (quotale Beteiligung).

§ 11 Vermögensbewertung
Die Bewertung des Gesellschaftsvermögens erfolgt jeweils per Monatsende auf Basis der zuletzt verfügbaren Kurse. Jedem Gesellschafter wird vierteljährlich eine Analyse seiner Kapitalanlage inkl. kompletter Depotübersicht zugesendet.

§ 12 Gesellschafterversammlung
a) Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie fasst sämtliche Beschlüsse, soweit dieser Vertrag nichts anderes vorsieht.

b) Die Gesellschafterversammlung muss mindestens einmal pro Geschäftsjahr einberufen werden. Die erste Versammlung im laufenden Geschäftsjahr ist bis zum 30. Juni abzuhalten. Die Einladung hat schriftlich mit einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen und ist mit einer Tagesordnung zu versehen. Über die Versammlung ist ein Protokoll zu führen.

c) Weiter muss eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden, wenn mindestens die Hälfte der Gesellschafter die Geschäftsführung hierzu schriftlich auffordert.

§ 13 Aufgaben der Versammlung
Die Gesellschafterversammlung berät und beschließt insbesondere über die:
1. Bestätigung der neuen Gesellschafter
2. Entlastung der Geschäftsführung
3. Abänderung des Gesellschaftsvertrages
4. Bestätigung bzw. Wahl der Mitglieder des Anlageausschusses
5. Wahl der Mitglieder des Kontrollausschusses
6. Ernennung von Ehrenmitgliedern
7. Zukünftige Anlagepolitik
8. Auflösung der Gesellschaft

§ 14 Stimmrecht und Beschlussfähigkeit
a) Auf der Gesellschafterversammlung hat jeder Gesellschafter genau eine Stimme, welche er schriftlich auf eine andere Person übertragen kann.

b) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Stimmen anwesend ist. Ist sie trotz ordnungsgemäßer Einberufung beschlussunfähig, so muss innerhalb von acht Wochen eine neue Versammlung abgehalten werden. Für auf dieser Sitzung gefasste Beschlüsse sind nur die anwesenden Stimmen zu berücksichtigen.

c) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit (der anwesenden Stimmen) gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheiden die Geschäftsführer.

Beschlüsse gem. § 13 Ziffer 3 und Ziffer 8 müssen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, mit einer ¾-Mehrheit gefasst werden. Beschlüsse gem. § 13 Ziffer 3 müssen einstimmig gefasst werden, wenn sie § 14c bis einschließlich § 17 betreffen. Bei der Beschlussfassung gem. § 13 Ziffer 1
und 2 nimmt die jeweils betroffene Person nicht teil.
Die Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, sie können jedoch auf Antrag geheim durchgeführt werden.

§ 15 Geschäftsführung
a) Gleichberechtigte Geschäftsführer sind Rainer Wich und Thomas Linz. Die Geschäftsführung ist derzeit ehrenamtlich tätig. Erst mit dem Titel des Finanzportfolioverwalters erhält sie gemäß § 17 eine Vergütung. Für den Fall ihres Ablebens ist der Gesellschafterversammlung von ihnen eine Person zu benennen, die ihre Position mit allen Rechten und Pflichten übernimmt (siehe RaTo-Gesellschaftsvertrag unter "Geschäftsführung").

b) Die Geschäftsführer können ganz oder zeitlich befristet zurücktreten sowie anderen Personen oder Unternehmen ganz oder zeitlich befristet die Geschäftsführung übertragen. Zudem können sie weitere Personen in die Geschäftsführung aufnehmen bzw. wieder von dieser ausschließen.

Über alle Änderungen bezüglich der Geschäftsführung und die jeweilige Vertretungsvollmacht müssen sämtliche Gesellschafter, und bei Bedarf die Bank, mindestens acht Wochen vorher schriftlich informiert werden (aktuelle Vertreterregelung siehe RaTo-Gesellschaftsvertrag unter "Geschäftsführung").

 
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§ 16 Aufgaben der Geschäftsführung
Die Geschäftsführer sind ermächtigt, im Rahmen dieses Vertrages alle Rechtsgeschäfte gegenüber Dritten für die Gesellschaft vorzunehmen. Je nach Umfang der ausschließlich von den Geschäftsführern zu erteilenden bzw. entziehenden Vertretungsvollmacht gilt dies analog für die weiteren Personen der Geschäftsführung.

Die Geschäftsführung handelt hierbei unter allen Umständen im Namen der Gesellschaft und für deren Rechnung. Ihre Aufgaben sind vornehmlich folgende:
1. Abwicklung sämtlicher Bankgeschäfte, insbesondere die Wahl der konto- und depotführenden Banken sowie der An- und Verkauf von Wertpapieren
2. Information der Bank bzgl. Veränderungen im Gesellschafterkreis
3. Übergabe der Versammlungsprotokolle und der Gesellschafterliste an die Bank
4. Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte und Gewinne, Erstellung und Versand der Gesellschaftsabrechnung
5. Einberufung und Leitung der Gesellschafterversammlungen
6. Aufnahme bzw. Ausschluss von Gesellschaftern bzw. Mitgliedern des Anlageausschusses
7. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft Durchführung der Liquidation

§ 17 Vergütung der Geschäftsführung
a) Grundsätzlich beträgt die monatliche Vergütung der Geschäftsführung für jeden Gesellschafter maximal 0,10% (+MwSt) seines aktuellen Anlagevermögens am Monatsletzten. Sie wird grundsätzlich jeweils am Monatsletzten vom aktuellen Anlagevermögen abgezogen.

b) Die Höhe der Vergütung kann von der Geschäftsführung jeweils zum Jahresende neu festgelegt werden. Beträgt jedoch diese Er-höhung des Monatssatzes mehr als 0,02 Prozentpunkte, muss die nächste Gesellschafterversammlung zustimmen.

c) Derzeit kann die Geschäftsführung aber noch keine Vergütung erhalten, da die rechtlichen Vorraussetzungen (Titel eines Finanzportfolioverwalters) nicht gegeben sind. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt die rechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sein, so wird die Geschäftsführung entsprechend §17 Ziffer 1 des RaTo Gesellschaftsvertrages vergütet.

§ 18 Anlageausschuss
Aufgabe des Anlageausschusses ist es, der Geschäftsführung bei der Wertpapierauswahl beratend zur Seite zu stehen. Die Mitglieder dieses Ausschusses werden grundsätzlich von der Gesellschafterversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist, ebenso wie die Wahl von Nichtgesellschaftern, zulässig.
Zudem kann die Geschäftsführung jederzeit weitere Personen vorläufig in diesen Ausschuss aufnehmen bzw. von diesem ausschließen.

§ 19 Kontrollausschuss
Der Kontrollausschuss hat das Recht und die Aufgabe, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich zu unterrichten, die Geschäftsbücher und die Geschäftspapiere einzusehen und sich aus ihnen
eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens zu machen.

Er berichtet über seine Feststellungen bei der Jahreshauptversammlung. Die Mitglieder dieses Ausschusses werden von der Gesellschafterversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist, ebenso wie die Wahl von Nichtgesellschaftern, zulässig.

§ 20 Abänderungen und Ergänzungen
a) Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b) Im Falle der Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages bleibt der Gesellschaftsvertrag im übrigen gültig. An die Stelle des nichtigen Teils tritt eine möglichst entsprechende Regelung.

§ 21 Aufhebung früherer Verträge
Mit Wirkung zum 01. April 2000 ersetzt dieser Vertrag alle vorangegangenen Vereinbarungen und Verträge bzgl. dieser Gesellschaft. Gleichzeitig verlieren die vorangegangenen Vereinbarungen und Verträge ihre Gültigkeit.

Beitritt
Mit der nachfolgenden Unterschrift erklärt
die unterzeichnende Person ihren Beitritt als Gesellschafter/in zum RaTo WERTPA-PIER CLUB Rainer Wich & Thomas Linz GbR (RaTo) und erkennt den vorliegenden Vertrag an. Sie erklärt im weiteren, sich mit dem vollstän-digen Inhalt des RaTo-Gesellschaftsvertrages vertraut gemacht zu haben, und dass ihrerseits keine offenen Fragen bezüglich RaTo oder des Risikos von Wertpapiergeschäften mehr bestehen.


Vorname, Name


Straße, Hausnummer


Land, Postleitzahl, Ort


Telefon, Fax


E-Mail


Geburtsdatum, Beruf


geplante Anlagesumme nach erfolgter Aufnahme


Durch wen wurden Sie auf den RaTo aufmerksam?


Ort, Datum


Unterschrift

Sofern der aktuelle Wert der Anlagesumme wieder ganz oder teilweise ausbezahlt werden soll, bitte den Betrag auf nachfolgendes Konto überweisen. Zur Sicherheit sind Änderungen dieses Kontos nur schriftlich möglich.


Kontoinhaber


Name des Bankinstituts


Bankleitzahl Kontonummer


Ort, Datum Unterschrift

 

Zustimmung
Mit der nachfolgenden Unterschrift erklärt die Geschäftsführung ihre Zustimmung zur Aufnahme der oben genannten Person als neuen Gesellschafter des RaTo Wertpapier Club.

München,
Ort, Datum


Unterschrift der Geschäftsführung


Unterschrift der Geschäftsführung


Interesse? Noch Fragen? Kein Problem! Rufen Sie an oder schreiben
Sie uns eine E-Mail.

Kontakt

RaTo Wertpapier Club
Adresse: Berg-am-Laim-Strasse 69, 81673 München
Tel.: 089-43 89 15, Fax: 089-43 50 95 80
E-Mail: rainer@myrato.de

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